Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle, auch zukünftige Geschäfte jeder Art, ohne daß es eines nochmaligen Hinweises bedarf. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen und sonstigen Angebotsunterlagen vor. Dritten dürfen sie nichtzugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt ist. Abbildungen, Farben, Gewichts- und Leistungangaben sind nur angenähert maßgebend, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Wir sind berechtigt, durch Subunternehmer zu liefern.
3. Preise
Alle Preise sind in € incl. bzw. zzgl. jeweils bei Fakturierung gültiger MwSt. und gelten nur bei ungeteilter Auftragserteilung nach unserem Angebot und bei ununterbrochener Arbeitsführung mit anschließender Abnahme zzgl. Verpackung, Fracht, Porto Versicherung und sonstige Versandkosten ab unserem Haus. Von uns nicht vertretende Arbeitswiederholungen sowie nicht ausdrücklich vereinbarte bzw. angebotene Arbeiten, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind oder auf Verlangen ausgeführt werden, sind zusätzlich nach Tageslohn zu berechnen, insbesondere nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sofort netto bar ohne Abzug zahlbar. Ab Fälligkeit werden uns entstehende Bankzinsen, mindestens 10% p. A. erstattet. Alle Zahlungen werden ungeachtet einer anderen Bestimmung gemäß § § 366, II; 367, I BGB zunächst auf Zinsen und Kosten und danach auf unsere älteste Forderung angerechnet. Ein Zurückbehaltungs- bzw. ein Aufrechnungsrecht mit von uns nichtschriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen besteht nicht. Bei Zahlungsverzug können wir für zukünftige Leistungen Vorkasse verlangen und gewährte Zahlungsziele widerrufen. Für jede schriftliche Mahnung wird ein Kostenbeitrag von € 10,- erstattet. Schecks und Wechsel können wir ohne Annahmeverpflichtung nur erfüllungshalber annehmen; sämtliche Diskont- und Einziehungskosten werden erstattet. Für rechtzeitige Vorlage etc. übernehmen wir keine Haftung. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Die Abtretung unserer Ansprüche ist zulässig.
5. Lieferung
Jede Lieferung erfolgt schnellstens; eine Gewähr für die Einhaltung von Fristen wird nicht übernommen.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet. Vereinbarte Liefertermine sind mit Ausnahme von ausdrücklich vereinbarten „fix-Terminen" unverbindlich und vorbehaltlich eines ungehinderten Druckbeginns. Feuer, Streik, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Fristverlängerung. Sind „fix-Termine" 6 Wochen überschritten, können Sie uns schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen setzen. Erbringen wir unsere Leistung innerhalb dieser Frist nicht, können Vertragsparteien schriftlich vom Vertrag zurücktreten; weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, bestehen nicht.. An vom Auftraggeber gelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht nasch § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Einstellung unserer Arbeiten und zur Abrechnung unserer Leistungen berechtigt, wenn der Auftraggeber nicht Vorkasse anbietet. Den Versand nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haften jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert; entsprechende Zahlungsansprüche sind an den Auftraggeber abgetreten; von weiteren Ansprüchen sind wir freigestellt.
6. Abnahme
Der Auftraggeber wird unsere Leistungen unverzüglich nach Eingang abnahmen. Wird eine Abnahme verweigert, tritt Annahmeverzug mit Gefahrenübergang ein, ebenso wenn eine vom Auftraggeber zu vertretende Arbeitsunterbrechung erfolgt und/oder dieser die bisher erbrachten Leistungen in seine Obhut übernommen hat. Werden unsere Arbeiten vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, haben wir trotzdem Anspruch auf Vergütung unserer bisher ausgeführten Leistungen sowie entstandener Kosten. Verweigert der Auftraggeber uns die Arbeitsaufnahme bzw. sonst den Vollzug des Werkvertrages, können wir nach einer gesetzlichen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und zwar nach unserer Wahl 15% der Netto-Auftragssumme zzgl gesetzlicher MwSt. ohne Schadensnachweis, sofern uns kein geringerer Schaden nachgewiesen wird, oder den uns tatsächlich entstandenen Nichterfüllungschaden. Der Käufer trägt die Transportgefahr.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung insbesondere auch aus etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt sind. Hierfür ist ein Besitzmittelverhältnis für jede Lieferung mit dem Auftraggeber begründet. Dieser hat auf seine Kosten unsere Waren gegen sämtliche Risiken zu sichern und zu versichern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist unzulässig; ausgebrachte Pfändungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Solange wir noch gegen den Käufer Ansprüche aus Warenlieferungen haben, sind Veräußerungen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zulässig. Die den Käufer aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund aus den Vorbehaltswaren zustehenden Forderungentritt er bereits jetzt sicherheitshalber in Höhe unserer Kaufpreisforderung an uns ab; diese gilt bereits jetzt als angenommen. Jegliche uns entstandenen Interventionskosten trägt der Käufer. Ist der Auftraggeber ganz oder teilweise mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ohne Mahnung die sofortige Rückgabe der Waren zu verlangen und zu diesem Zweck die Geschäftsräume des Auftraggebers zu betreten sowie dort unsere Waren auszulagern. Eine eventuelle Wertminderung hat der Käufer zu tragen. Wir sind zur freihändigen Verwertung der Vorbehaltwaren berechtigt. Jede Be- oder Verarbeitung unserer Waren erfolgt von uns, wird unsere Vorbehaltware mit anderen Waren vermischt, verbunden oder verarbeitet, ist bereits jetzt das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren im Sinne des Miteigentums an uns zu übertragen. Auch für diese Waren gelten die Bestimmungen der vorgenannten Absätze über die Rechtsverhältnisse an unseren Vorbehaltswaren.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat unsere Waren sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Falle binnen 3 Tagen zu überprüfen. Das Fehlerrisiko geht mit der Druckreiferklärung an unseren Auftraggeber über, soweit es sich nicht um nachträglich entstandene Fehler handelt. Das gleiche gilt zur weiteren Herstellung. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Untersuchung der Ware bei Empfang verpflichtet. Reklamationen und Mängelrügen sowie Fehlermengen müssen uns spätestens binnen 3 Tagen nach Wareneingang schriftlich gemeldet worden sein. Unsere Gewährleistung einschließlich eventuell ausdrücklich schriftlich zugesicherter Eigenschaften ist beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Ist die Nachbesserung trotz zweimaliger schriftlicher Fristsetzung von jeweils einem Monat fehlgeschlagen oder kein Ersatz geliefert, ist der Auftraggeber zur Minderung und zum Rücktritt berechtigt, nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeder Art. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht, treten jedoch hiermit die Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten an den Auftraggeber ab. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen vorgenommen worden sind oder diese unsachgemäß behandelt oder übermäßig beansprucht werden. Deshalb erforderliche Nacharbeiten werden, auch wenn sie zunächst als Nachbesserung ausgeführt werden, auf Tageslohnbasis berechnet und uns zusätzlich vergütet. Verhandlungen über die Gewährleistung und Nachbesserungsversuche verlängern - soweit gesetzlich zulässig - die Gewährleistungszeit nicht. Beinhaltet der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original in keinem Falle beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Mehr oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.
9. Haftung
Für Mangelfolgeschäden und/oder mittelbare Schäden haften wir nicht. Ersatzansprüche sind für den Fall leichter Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz eines unserer leitenden Angestellten. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die vorgenannten uns zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir jedoch nur in dem in Absatz 1 beschriebenen Umfang. Daher sollten diese Schadenrisiken vom Auftraggeber versichert werden; dieser hat die Versicherung selbst zu besorgen.
10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Kalendermonates angekündigt werden.
11. Impressum
Auf den Vertragserzeugnissen können wir in geeigneter Weise auf unsere Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann eine Zustimmung hierzu nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
12. Sonstiges
Die vom Auftraggeber zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten Stehsätze und Daten, bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert, auch wenn sie gesondert berechnet werden. für Verletzung von Schutzrechten Dritter übernehmen wir keine Haftung. Der Autraggeber wird uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Abtretung sämtlicher Gegenansprüche.
13. Auftragsmindestumsatz
Sie können auch gerne Mikroaufträge in Selbstbedienung abwickeln. Unsere Mindestabnahme an Kopien beträgt Euro 1,00.
14. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen jeder Art einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig. Ausschließlich anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland; der deutsche Vertragstext ist maßgebend. Entgegenstehende Rechtsnormen des internationalen Privatrechts und anderer Rechtskreise ist ausgeschlossen, insbesondere des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. 07. 1973. Sind oder werden Einzelbestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesen Fällen eine neue zulässige Bestimmung vereinbaren, die dem mit der richtigen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Form möglichst nahekommt.
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